Kauf von Ackerland – Wer darf kaufen und welche Einschränkungen gibt es?
Der Kauf landwirtschaftlicher Grundstücke in Polen unterliegt einer Reihe gesetzlicher Vorschriften, die darauf abzielen, landwirtschaftliche Ressourcen zu schützen und sicherzustellen, dass Agrarland in den Händen von Personen oder Unternehmen bleibt, die es entsprechend seiner Zweckbestimmung nutzen.
In diesem Artikel erläutern wir, wer berechtigt ist, landwirtschaftliche Grundstücke zu erwerben, welche Einschränkungen bestehen und welche Formalitäten bei einem solchen Kauf zu beachten sind.
1. Das Gesetz zur Gestaltung der Agrarstruktur
Die Grundlage für den Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke bildet das Gesetz vom 11. April 2003 zur Gestaltung der Agrarstruktur. Dieses Gesetz legt fest, dass landwirtschaftliche Grundstücke von folgenden Personen oder Institutionen erworben werden können:
- Natürliche Personen: Personen mit landwirtschaftlicher Qualifikation (Ausbildung oder Erfahrung in der Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs) haben das Recht, landwirtschaftliche Grundstücke zu erwerben. Dabei wird oft vorausgesetzt, dass der Käufer bereits Eigentümer oder Pächter eines anderen landwirtschaftlichen Grundstücks ist.
- Juristische Personen: Unternehmen und andere juristische Personen, die landwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, dürfen ebenfalls landwirtschaftliche Grundstücke erwerben. In diesem Fall muss die Tätigkeit im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und dem Charakter des Bodens stehen.
2. Einschränkungen beim Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke
Das Gesetz zur Gestaltung der Agrarstruktur sieht auch gewisse Einschränkungen beim Kauf landwirtschaftlicher Grundstücke vor:
- Zustimmung des Nationalen Zentrums für landwirtschaftliche Unterstützung (KOWR): Käufer, die keine Einzelbauern sind, benötigen die Zustimmung des KOWR, wenn die Grundstücksfläche 1 Hektar übersteigt. Dies dient der Sicherung der Interessen an der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen.
- Flächenbegrenzung: Das Gesetz legt ebenfalls Höchstgrenzen für die Fläche fest, die ein Einzelkäufer oder eine juristische Person erwerben darf. Käufer müssen sich an diese Begrenzungen halten.
3. Vorkaufsrecht
Eine wichtige Rolle beim Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke spielt das Vorkaufsrecht. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Gestaltung der Agrarstruktur hat das Nationale Zentrum für landwirtschaftliche Unterstützung (KOWR) ein Vorkaufsrecht, wenn landwirtschaftliche Grundstücke mit einer Fläche von mehr als 0,3 Hektar verkauft werden.
Das bedeutet, dass der Eigentümer KOWR vor dem Verkauf des Grundstücks über die Verkaufsabsicht und die Bedingungen des Geschäfts informieren muss. KOWR kann von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, wodurch es Vorrang vor anderen potenziellen Käufern erhält. Dieses Recht dient dazu, sicherzustellen, dass landwirtschaftliche Flächen in den Händen von Personen bleiben, die sie gemäß ihrer Zweckbestimmung nutzen.
4. Formalitäten beim Kauf landwirtschaftlicher Grundstücke
Der Kauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks erfordert die Erfüllung bestimmter Formalitäten:
- Einholen der Zustimmung des KOWR: Der Käufer muss einen Antrag auf Zustimmung zum Erwerb der landwirtschaftlichen Immobilie stellen. Dies ist der erste Schritt im Kaufprozess.
- Prüfung des rechtlichen Status des Grundstücks: Es ist wichtig, eine gründliche Überprüfung des rechtlichen Status der Immobilie durchzuführen, um sicherzustellen, dass sie nicht mit Hypotheken oder anderen Verbindlichkeiten belastet ist.
- Erstellung einer notariellen Urkunde: Der Kauf wird durch eine notarielle Urkunde abgeschlossen, die für die Übertragung des Eigentums erforderlich ist.
Zusammenfassung
Der Kauf landwirtschaftlicher Grundstücke in Polen ist ein durch detaillierte gesetzliche Vorschriften geregelter Prozess, der den Schutz landwirtschaftlicher Ressourcen sicherstellen soll. Interessierte Personen oder Institutionen, die landwirtschaftliche Immobilien erwerben möchten, laden wir ein, uns für weitere Informationen und professionelle Unterstützung zu kontaktieren.